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Allgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen von
Austrian-Global-Shopping
Umfang und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts und
Lieferbedingungen von
Austrian-Global-Shopping gelten für alle
Dienstleistungen und Lieferungen, die
Austrian-Global-Shopping dem Auftraggeber
bzw Mitglieder gegenüber erbringt. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte,
selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug
genommen wird.
Die Mitglieder verpflichten sich, die
österreichischen Gesetze auch im
internationalen Datenverkehr über
Austrian-Global-Shopping einzuhalten.
Die Mitglieder verpflichten sich weiters,
Austrian-Global-Shopping von jedem Schaden
freizuhalten, der durch von ihm in Umlauf
gebrachte Daten und Nachrichten entsteht.
(z.B. Ehrenbeleidigung, üble Nachrede,
Urheberrecht, Mediengesetz).
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei
Austrian-Global-Shopping wird auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Austritt
ist jederzeit ohne angabe von Gründen
möglich. Die Bezahlung des monatlichen
Mitgliedbeitrages von € 14,- + Mwst. wird
jeweils im Vorhinein für ein Jahr in
Rechnung gestellt. Der einmalige
Registrierungsbeitrag beträgt € 35,- . Bei
Vereinsaustritt werden die nicht
verbrauchten Mitgliedsbeiträge des laufenden
Jahres nicht zurück erstattet.
Haftung
Die Haftung von Austrian-Global-Shopping für
leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Der Ersatz von Vermögensschäden,
Folgeschäden und von Schäden aus Ansprüchen
Dritter wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Austrian-Global-Shopping haftet nicht für
den Inhalt Übermittelter Daten und für
Daten, die über Austrian-Global-Shopping
erreichbar sind. Eine Haftung für
Folgeschäden und entgangene Gewinne sowie
der Ersatz von Sachschäden im Sinne des
Paragraphen 9 Produkthaftungsgesetz ist
einvernehmlich ausgeschlossen.
Sonstige Bestimmungen
Austrian-Global-Shopping übernimmt keine
Gewähr, dass die angebotenen Dienste immer
zugänglich sind und dass auf den Servern von
Austrian-Global-Shopping gespeicherte Daten
immer erhalten bleiben.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart.
Es gilt ausschließlich österreichisches
Recht. |